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Sie sind herzlich eingeladen sich von uns in "Szene" setzen zu lassen. Das Gesicht nach aussen - das Image - die Präsentation einer Firma wird zunehmend relevanter im World Wide Web. So gewinnen mittlere, kleine und kleinste Betriebe immer mehr Einfluß im Kampf um Prestige und Kunden im sowieso umkämpften regionalen, überregionalen, bundes- oder auch weltweiten Markt. Deshalb ist es äußerst wichtig für innovative, expandierende Firmen hinsichtlich dieser Entwicklung die Nase vorn zu behalten.
Viele Webseitenbetreiber sind der Ansicht, es genüge im Netz präsent zu sein. Das reicht nicht aus, es kostet nur Geld und der Nutzen ist zweifelhaft. Sinn bringt eine Internetpräsentation doch erst dann, wenn Sie auch von möglichst vielen unbekannten Menschen gefunden werden kann. Deshalb bewerben wir uns bei Ihnen um den Auftrag zur Gestaltung Ihrer künftigen Homepage und deren Bewerbung.
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Domain-KK / Providerwechsel / Umzug
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KK ist die Abkürzung für "Konnektierungs-Koordination" und beschreibt den Wechsel des Providers, der eine Domain verwaltet. Ein KK ist deshalb notwendig, da die Zuordnung von Domainnamen zu IP-Adressen im Internet in einer hierarchischen Struktur verwaltet wird und sobald sich dieser Eintrag ändert, muss dies an alle zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Damit dies reibungslos funktioniert, gibt es ein vorgefertigtes Schema, das man KK nennt.
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Beim Wechsel des Providers wird die Zustimmung des Domain-Eigentümers benötigt. Leider gibt es immer wieder Unterschiede in der Handhabung von KK-Anträgen bei den unterschiedlichen Providern, aus Sicht der Registrierungsstelle ("Network Information Center", kurz NIC) jedoch läuft ein KK immer in folgenden Schritten ab:
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Anmeldung beim neuen Provider
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Der neue Provider teilt den Wunsch auf KK dem NIC mit
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Das NIC bittet den alten Provider um Zustimmung zum KK
Bei Erfolgter Zustimmung werden die Nameserver des neuen Providers als Zuständig für die Domain eingetragen.
Diese Änderung wird dann von allen Providern automatisch aktualisiert, sodass Kunden aller Provider auf die Server des neuen Providers umgeleitet werden.
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Wie wird sichergestellt, dass nur der Eigentümer einen KK veranlassen kann? |
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Diese Sicherheit ist Aufgabe des jeweiligen (alten) Providers. Deshalb wird im Falle eines KK-Antrags meist schon vor dem wirklichen Start des KK der alte Provider benachrichtigt, zu welchem neuen Provider und eventuell zu welchem neuen Eigentümer die Domain übertragen werden soll.
Damit ist dieser auf den KK vorbereitet und gibt seine Zustimmung wenn die Daten des KK-Antrag denen der vorigen Benachrichtigung entsprechen.
Um Sicherzustellen dass nur der wirkliche Eigentümer diese Zustimmung geben kann, gehen die unterschiedlichen Provider nach verschiedenen Verfahren vor. Sehen Sie dazu auch die nachfolgenden Fragen.
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Was passiert, wenn der alte Provider den KK ablehnt? |
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Da es Aufgabe des alten Providers ist, Ihre Domain freizugeben, kann es vorkommen, dass dem KK nicht zugestimmt wird. Dies passiert zum Beispiel wenn Ihre Benachrichtigung noch nicht bearbeitet wurde ist oder wenn der Provider noch nicht sicher ist, dass die Kündigung wirklich von Ihnen kommt.
Im Falle von .de-Domains kann der alte Provider noch bis zu 12 Monate später einen sogenannten "LateACK" einleiten, dann wird der KK einfach dann vollzogen, wenn die Zustimmung eintrifft.
Im Falle von ausländischen oder .com/.net/.org-Domains ist dies in der Regel nicht möglich, hier muss der KK von unserer Seite neu gestartet werden wenn der alte Provider informiert wurde.
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